Versicherungspolice - Was ist das, Definition und Konzept

Die Versicherungspolice ist ein unabhängiger Handelsvertrag, der alle allgemeinen und besonderen Bedingungen enthält, die für den Versicherungsvertrag gelten.

Es handelt sich also um einen belastenden und bilateralen Vertrag, der eine der Parteien (Versicherer) zur Zahlung eines Preises (Prämie) und die andere (Versicherer) zur Übernahme des entsprechenden Risikos (Entschädigung) verpflichtet.

Der Begriff Politik stammt aus dem Italienischen Polizei, was wiederum von einem griechischen Begriff abgeleitet ist, dessen Bedeutung "Beweis" ist. Daher ist die Versicherungspolice ein unterstützendes oder unterstützendes Dokument.

Wesentliche Bestandteile einer Versicherungspolice

Die wesentlichen Vertragsbestandteile sind: das Risiko, die versicherte Sache und der Zins. Sie bilden die Grundelemente der Freistellungspflicht des Versicherers.

Die Versicherungspolice entsteht aus der Notwendigkeit, sich gegen ein Risiko (mögliche Zukunft und ungewisse Eventualität) abzusichern. Diese Möglichkeit von Unfällen verpflichtet den Einzelnen und die Gesellschaft zum Abschluss einer Versicherung zum Ausgleich möglicher nachteiliger Auswirkungen. Da die Versicherungspolicen einige Elemente des Sparens und Schutzes sind.

Versicherungsarten

Wir können Versicherungen nach ihrem Schutz klassifizieren:

  • Eigentum: Sie schützen Eigenschaften vor erlittenen Schäden. In diese Kategorie fallen Auto- und Hausratversicherungen.
  • Risiko: Sie schützen vor finanziellen Risiken aus Unfällen, Eventualitäten oder fahrlässigen Handlungen.
  • Gesundheit: Sie schützen vor finanziellen Verlusten durch Krankheit oder Verletzung und decken im Allgemeinen die Kosten für Gesundheitsversorgung und Krankenhausaufenthalte.
  • Eintrag: Schutz vor Arbeitsplatzverlust.
  • Lebensdauer: Sie schützen die gesetzlichen Erben vor den Pflichten des Eigentümers im Todesfall.

Wesentliche Elemente einer Versicherungspolice

  1. Versicherer / Versicherungsgesellschaft: Unternehmen, das die Deckung der Risiken des Vertragsgegenstandes übernimmt und die Zahlung der Entschädigungen garantiert.
  2. Versicherungsnehmer: Es ist die natürliche oder juristische Person, die den Versicherungsvertrag unterschreibt.
  3. Versichert: Es ist die natürliche Person, für die die Versicherung abgeschlossen ist.
  4. Nutznießer: Die natürliche oder juristische Person, die Anspruch auf Entschädigung hat.
  5. Politik: Die Unterstützung des Versicherungsvertrags.
  6. Cousin: Der Preis der Versicherung.