Take away and wait sind zwei Rechtsfiguren, auf die sich natürliche oder juristische Personen im Insolvenz- oder Konkursfall wenden können. Es soll sowohl ein Schuldenabbau als auch eine Verschiebung der Tilgungsfrist desselben erreicht werden.
Wenn ein Unternehmen (entweder eine natürliche oder juristische Person) eine vorübergehende Insolvenz erleidet und kurz vor dem Konkurs steht, ist es üblich, dass es versucht, mit seinen Gläubigern eine Einigung zu erzielen. Damit soll einerseits der Gesellschaft die Begleichung ihrer Schulden erleichtert und andererseits die Einziehung zumindest eines Teils von den Gläubigern gewährleistet werden. Daher kann das Entfernen und Warten als ein gerichtliches Verfahren verstanden werden, bei dem die Gläubiger die Herabsetzung, Herabsetzung oder Aufschiebung des Kapitals, das der Schuldner ihnen schuldet, akzeptieren.
Vorgang entfernen und halten
Aufgrund der heiklen Situation, die das Unternehmen durchmacht, entfernt es diese und hofft, das Problem auf die für beide Seiten am wenigsten belastende Weise zu lösen. Folglich muss der Rücknahmeprozess hochflexibel und transparent sein. Damit soll letztlich verhindert werden, dass das Unternehmen Insolvenz anmeldet und in Zahlungseinstellung gerät.
Während des laufenden Verfahrens erstellt der Insolvenzvermittler (mit Zustimmung des Schuldners) einen Vorschlag, der den Gläubigern so schnell wie möglich zugestellt wird. Dieser Vorschlag kann eine der folgenden Maßnahmen enthalten:
- Das Aufschieben (Abwarten) der Schuldentilgung.
- Die Abtretung und/oder Nießbrauch von Vermögenswerten und Rechten an Gläubiger als Zahlung der Schuld. Diese Zahlung kann vollständig oder teilweise erfolgen.
- Umwandlung der Schuld in Aktien oder Beteiligungen des Schuldners.
- Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapitaldarlehen.
Der Vorschlag muss auch einen Zahlungsplan für die Ressourcen, einen Rentabilitätsplan, einen Plan für die Kontinuität der beruflichen Tätigkeit, die das Unternehmen entwickelt hat, sowie eine Kopie der Vereinbarung über den Zahlungsaufschub öffentlich-rechtlicher Kredite enthalten.
Die Annahme des Vorschlags liegt letztlich bei den Gläubigern. Diese können Änderungen des vom Schuldner erstellten ursprünglichen Vorschlags oder andere alternative Vorschläge vorlegen, die seine Interessen besser schützen.