Europäischer Ausschuss für Systemrisiken - ESRB

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken ESRB: Europäischer Ausschuss für Systemrisiken) Sie ist die zuständige Aufsichtsbehörde des Finanzsystems der Europäischen Union im makroprudenziellen Bereich. Es ist verantwortlich für die Prävention, Aufdeckung und Minderung von Systemrisiken und trägt damit zur Finanzstabilität der EU bei.

Der ESRB ist für die Abgabe von Empfehlungen und Warnungen bei der Erkennung von Risiken zuständig, verfügt jedoch über keine verbindlichen rechtlichen Befugnisse. Es ist eher ein präventives als ein beratendes Gremium. Die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen hängt von der Fähigkeit ab, verlässliche Informationen zu sammeln, und dem Grad der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Um die Funktionsweise des ESRB richtig zu verstehen, müssen wir den organisatorischen Rahmen berücksichtigen, zu dem die ESRG gehört, das 2010 konzipierte Europäische Finanzaufsichtssystem, das aus vier unabhängigen Aufsichtsorganen besteht:

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA: Europäische Bankenaufsichtsbehörde).
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde).
  • Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB: Europäischer Ausschuss für Systemrisiken).
  • Europäische Versicherungs- und Rentenbehörde (EIOPA: Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung).

Nach Ausbruch der Finanzkrise wurde die Einrichtung eines Gremiums beschlossen, dessen Aufgabe es war, die gemeinsame Finanzstabilität des Systems zu gewährleisten. Einerseits war es notwendig, das Aufsichtsmodell der Finanzinstitute und ihr Handeln (durch EBA, ESMA und EIOPA) umzustrukturieren. Andererseits war es notwendig, ein Gremium zu schaffen, das dafür verantwortlich ist, die Wiederholung neuer Phasen der Instabilität im Finanzsystem zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird durch die Verordnung 1092/2010 der Europäische Ausschuss für Systemrisiken geschaffen.

Funktionen des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Die Funktion, die die Geburt des ESRB rechtfertigt, besteht darin, systemische Risiken zu berechnen und zu verhindern und ihre Eindämmung zu fördern. Unter Systemrisiko versteht man die Gesamtheit von Störungen, die im Finanzsystem aufgrund der Interdependenzen zwischen seinen intervenierenden Akteuren entstehen und katastrophale Auswirkungen auf den Markt haben können. Diese Art von Risiko tritt in der Regel als Folge einer Reihe von Kettenfehlern auf. So kommt beispielsweise ein Finanzinstitut seinen Verpflichtungen nicht nach und folglich kommt auch der Gläubiger seinen Verpflichtungen nicht nach, und so weiter, bis das System zusammenbricht.

Aus dieser Hauptfunktion werden einige Unterfunktionen abgeleitet:

  • Erkennen Sie Bedrohungen für die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes.
  • Klassifizieren Sie die erkannten Risiken.
  • Bereiten Sie Empfehlungen und Warnungen vor.
  • Förderung der Umsetzung ihrer Empfehlungen durch die zuständigen nationalen Behörden.

Struktur des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken

Das European Systemic Risk Board hat folgende Organisationsstruktur:

  • Hauptversammlung: Es ist das Leitungsgremium und wird vom Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB) geleitet.
  • Lenkungsausschuss: Unterstützung der Hauptversammlung und Überwachung der fachlich beratenden Gremien.
  • Sekretär: Bietet dem Lenkungsausschuss administrative und statistische Unterstützung.
  • Technischer Beirat: Unterstützt den Vorstand bei der Erstellung von Berichten und Empfehlungen.
  • Wissenschaftlicher Beirat: Es ist verantwortlich für die Entwicklung der Forschung im makroökonomischen Bereich.