Im kaufmännischen Bereich besteht die Gesellschafterversammlung aus der Zusammenkunft des Sozialkapitals eines Unternehmens (vertreten durch die Gesellschafter) zur Beschlussfassung über eine Reihe von gesetzlichen oder satzungsmäßigen Entscheidungen.
Bei Kapitalgesellschaften wird die Gesellschafterversammlung auch als Gesellschafterversammlung bezeichnet.
Merkmale der Gesellschafterversammlung
Aus der bisherigen Definition können wir zwei grundlegende Merkmale der Hauptversammlung entnehmen:
- Es besteht aus der Versammlung des Grundkapitals einer Gesellschaft. Das heißt, es ist die Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft, da sie die Inhaber ihres Grundkapitals sind. Normalerweise bezieht sich die Hauptversammlung der Gesellschafter auf Limited Partnerships oder Public Limited Companies, obwohl sie in jeder Art von Personengesellschaft (Civil Partnership, Limited Partnership) bestehen können.
- Die Versammlung des Grundkapitals wird eingerichtet, um eine Reihe von Entscheidungen zu treffen. Nachfolgend analysieren wir die wesentlichen Entscheidungen, die üblicherweise auf der Hauptversammlung getroffen werden.
Welche Beschlüsse werden in der Gesellschafterversammlung gefasst?
Die von der Gesellschafterversammlung getroffenen Beschlüsse werden vom Gesetzgeber des jeweiligen Landes festgelegt. Darüber hinaus kann die Satzung der Gesellschaft zusätzliche Beschlüsse festlegen, die in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen, obwohl das Gesetz dies nicht vorsieht.
Die wesentlichen Entscheidungen, die die Hauptversammlung zu treffen hat, sind folgende:
- Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verteilung des Ergebnisses. Die Hauptversammlung muss den von den Verwaltern vorgelegten Jahresabschluss genehmigen und über die Verteilung der erzielten Ergebnisse (Rücklagen oder Dividenden) entscheiden.
- Ernennung oder Abberufung der Geschäftsführer der Gesellschaft.
- Andere Vorgänge, die den normalen Betrieb des Unternehmens beeinträchtigen. Zum Beispiel Fusions- oder Auflösungsvorgänge, Internationalisierungsvorgänge, bestimmte relevante Handelsvereinbarungen usw.
Die tägliche Entscheidungsfindung einer Gesellschaft entspricht ihren Verwaltern, die ein anderes Organ als die Hauptversammlung sind. Bei Entscheidungen, die die Gesellschaft maßgeblich betreffen, ist jedoch in der Regel neben der der Verwalter auch die Zustimmung des Vorstands erforderlich.
Wie werden Entscheidungen getroffen?
Abhängig von der Art der zu treffenden Vereinbarung und der Art der Gesellschaft (Limited oder Anonymous) ist eine andere Mehrheit erforderlich, um die Vereinbarung zu genehmigen.
Die häufigste Mehrheit ist die einfache Mehrheit (d. h. mehr Ja- als Nein-Stimmen). Mit zunehmender Bedeutung des zu treffenden Beschlusses steigt jedoch das „Quorum“ der für die Zustimmung zur Vereinbarung erforderlichen Mehrheit. Bei dieser Mehrheit kann es sich um eine qualifizierte Mehrheit (zum Beispiel, die 3/4 oder 2/3 der zustimmenden Stimmen des Grundkapitals erfordert) oder sogar Einstimmigkeit (dh die Zustimmung des gesamten Grundkapitals) handeln.
Arten von Gesellschafterversammlungen
Der wichtigste Unterschied zwischen der ordentlichen Mitgliederversammlung und der außerordentlichen Mitgliederversammlung ist:
- Ordentliches Treffen. Die ordentliche Hauptversammlung ist die Hauptversammlung der Gesellschafter, bei der der Jahresabschluss und die Verteilung des Ergebnisses genehmigt werden müssen. Darüber hinaus können Entscheidungen über andere Vereinbarungen getroffen werden, sofern diese in den Tagespunkten enthalten sind. Sie ist obligatorisch und muss jährlich (also einmal im Jahr) durchgeführt werden.
- Außerordentliches Treffen. Die Außerordentliche Versammlung ist alles, was nicht gewöhnlich ist. Mit anderen Worten sind außerordentliche Sitzungen all jene, bei denen andere Entscheidungen als die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Verteilung der Ergebnisse getroffen werden. Außerordentliche Sitzungen sind freiwillig und können das ganze Jahr über beliebig oft abgehalten werden.
Kurzum, es ist zumindest erforderlich, eine jährliche Mitgliederversammlung abzuhalten, bei der es sich um die ordentliche Mitgliederversammlung handelt, in der zumindest der Jahresabschluss und die Ergebnisverteilung genehmigt werden. Das ganze Jahr über können so viele Versammlungen abgehalten werden, wie die Gesellschaft einberuft, die den Charakter von Außerordentlichen haben.