Kreditaufnahmekapazität - Was es ist, Definition und Konzept

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Anonim

Die Verschuldungsfähigkeit ist der maximale Schuldenbetrag, den eine Person oder ein Unternehmen ohne Zahlungsprobleme aufnehmen kann. Es wird in der Regel als Prozentsatz des Einkommens festgelegt.

Mit anderen Worten, die Kreditaufnahmefähigkeit kann sowohl natürlichen als auch juristischen Personen oder sogar Ländern zugeordnet werden. Somit ist es definiert als die „Obergrenze“ der Kredite, die ein Kreditnehmer erwerben kann, ohne seine wirtschaftliche Lage durch die Rückgabe zu gefährden.

Die als Standard betrachtete Kreditfähigkeit liegt zwischen 30 % und 40 % des Einkommens. Dies bedeutet, dass die Summe der monatlichen Zahlungen der Schulden idealerweise nicht mehr als 1/3 des individuellen Arbeitsentgelts betragen sollte.

Bei Einhaltung der bisherigen Regelung ist gewährleistet, dass zwischen 60 und 70 % des Einkommens des Nutzers zur Erfüllung der Grundpflichten und zur normalen Ausübung der täglichen wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet werden.

Eine andere Bezeichnung für diesen wirtschaftlichen Begriff ist die Kreditfähigkeit, gerade weil sie die Finanzierungsgrenze widerspiegelt, die ein Wirtschaftsteilnehmer erhalten könnte.

Es ist zu beachten, dass die Person durch die Messung ihrer Schuldenfähigkeit feststellen kann, ob sie beispielsweise über ausreichende Mittel verfügt, um eine neue Schuld aufzunehmen.

Ebenso werten Banken dieses Konzept als Vorstufe zur Gewährung oder Verweigerung einer Kreditlinie. Ziel ist es, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen vollständig zurückzuerhalten.

Das heißt, das Kreditinstitut untersucht seine potenziellen Kunden, um das Ausfallrisiko zukünftig zu reduzieren. Auf diese Weise erwirtschaftet das Unternehmen Gewinne.

Faktoren, die die Schuldenfähigkeit bestimmen

Diese Kreditfähigkeit hängt von wichtigen Variablen ab:

  • Finanzielle Zahlungsfähigkeit oder Fähigkeit, sowohl gegenwärtig als auch in Zukunft Einkünfte zu erzielen, um den Kreditbetrag zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen.
  • Dem Kreditnehmer zur Verfügung stehende Umlaufvermögen und Erträge.
  • Bestätigungen oder Garantien von Dritten sowie das Vorhandensein anderer alternativer Zahlungsmittel.