Vertrag von Maastricht - Was es ist, Definition und Konzept

Der Vertrag von Maastricht, auch Vertrag über die Europäische Union (EUV) genannt, ist eines der Gründungsdokumente der Gründung der Europäischen Union.

Der Vertrag von Maastricht wurde am 7. Februar 1992 in der niederländischen Stadt Maastricht unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft.

Zweck und Bedeutung des Vertrags von Maastricht

Der Vertrag von Maastricht stellt einen Eckpfeiler im Integrationsprozess der Europäischen Union dar, da er Folgendes hinzufügt: politisch-rechtliche Dimension zu den bereits geltenden Verträgen (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), Gründungsvertrag der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und Gründungsvertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)), auf die im Wesentlichen Bezug genommen wird eine Integration wirtschaftlicher Natur.

Sein Hauptziel bestand darin, die Europäische Union auf eine gemeinsame Außen- und Währungspolitik auszurichten, zusammen mit der Schaffung einer Zentralbank für das Jahr 1999. Ebenso wollte der Vertrag ernsthafte Überlegungen zu einer gemeinsamen Verteidigungs-, Staatsbürgerschafts- und Schutzpolitik anstoßen Schutz.

Bemerkenswerte Änderungen am Vertrag von Maastricht

Im Folgenden beschreiben wir einige der bemerkenswertesten Änderungen, die der Vertrag eingeführt hat.

  • Das Europäische Parlament hat seine Bedeutung im institutionellen Bereich gesteigert.
  • Transeuropäische Netze, Industriepolitik, Verbraucherschutz, Berufsbildung, Jugend und Kultur werden Teil der Gemeinschaftspolitiken.
  • Geplant ist die Einführung einer einheitlichen Währung zusammen mit einer Geldpolitik auf der Grundlage des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bestehend aus der EZB und den nationalen Zentralbanken.
  • Institution der europäischen Staatsbürgerschaft, die zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzukommt.

Struktur des Vertrags

  • Präambel
  • Titel I: enthält die gemeinsamen Bestimmungen der Gemeinschaften, der Außenpolitik und der justiziellen Zusammenarbeit.
  • Titel II: enthält die Bestimmungen, die den Vertrag ändern, der den Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ändert.
  • Titel III: enthält die Änderungen des EGKS-Vertrags.
  • Titel IV: enthält die Änderungen des EURATOM-Vertrags.
  • Titel V: stellt die Neuerungen in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vor
  • Titel VI: Bestimmungen für Justiz und Inneres.
  • Titel VII: Schlussbestimmungen.