Zahlungsversprechen - Was es ist, Definition und Konzept

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Anonim

Ein Zahlungsversprechen ist ein schriftliches Dokument, mit dem sich ein Kreditnehmer formell verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag in einem bestimmten Zeitraum zurückzuzahlen.

Im wirtschaftlichen Bereich ist es üblich, dass Kredite und Darlehen, die zwischen Wirtschaftsteilnehmern gewährt werden, ein Zahlungsversprechen haben, das Sicherheit und Vertrauen bei der Durchführung derartiger Wirtschaftsoperationen bietet.

Andererseits kann ein Zahlungsversprechen auch als Schuldschein oder Zahlungsversprechen bezeichnet werden. Es wird vor allem von Privatpersonen oder KMU häufig aufgrund seiner größeren Wehrlosigkeit gegenüber wirtschaftlichen Risiken vor großen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen eingesetzt.

Solche Dokumente werden in der Regel Notaren vorgelegt, die ihre Rechtsgültigkeit nachweisen. Dieser Punkt ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da ein Zahlungsversprechen nicht immer formal formalisiert ist.

In diesem Sinne ist zu bedenken, dass die Existenz von Zahlungsversprechensdokumenten für jede der Parteien der Interessenverteidigung dient. Das heißt, sie dienen dazu, eine Vereinbarung zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger zu einem bestimmten Zeitpunkt festzuhalten, wobei die Umstände schriftlich festgehalten werden, unter denen sich die Entwicklung der eingegangenen Schulden entwickeln wird.

Zahlungsvereinbarung

Inhalt eines Zahlungsversprechens

Wesentlicher Inhalt eines Zahlungsversprechens ist:

  • Identifizierung von Kreditgebern und Kreditnehmern
  • Darlehensbetrag und vereinbarte Rückzahlung unter Berücksichtigung der Zinssätze
  • Neben den vereinbarten Zinsen sollten bei Nichtzahlung oder Nichteinhaltung durch eine der Parteien auch mögliche Bußgelder oder Sanktionen genannt werden.
  • Einbeziehung möglicher Kredit- oder Kreditgarantien
  • Fälligkeitsdatum, zu dem sich der Kreditnehmer verpflichtet
  • Mögliche Gründe für die Kündigung oder Aussetzung des Vertrages oder im Gegenteil eine Verkürzung der Kredit- oder Darlehenslaufzeit, Verkürzung der Rückzahlungsfristen
  • Sonstige Vereinbarungen zwischen Schuldner und Gläubiger