Die Eigentumsübertragung besteht im Wechsel des Eigentümers oder Inhabers einer beweglichen oder unbeweglichen Sache (Haus, Grundstück, Hof, Ware usw.).
Die Übertragung von Eigentum ist ein formeller Akt, bei dem eine Person mit Eigentumsrechten an einem bestimmten Vermögenswert oder Vermögenswert diese Rechte auf eine andere Person überträgt (beide Personen können natürliche oder juristische Personen sein).
Mit anderen Worten, durch die Eigentumsübertragung erlischt der bisherige Eigentümer der Immobilie und es gibt jetzt eine andere Person, die Rechte an der Immobilie hat.
Gut beweglichImmobilienÜbertragung versus Lieferung
Die Übertragung des Eigentums an einem Vermögenswert ist nicht mit der Übergabe des Vermögenswerts gleichzusetzen. Tatsächlich besteht die Übertragung in einem Rechtswechsel, während die Lieferung eine materielle Handlung ist, bei der die Ware den Besitzer wechselt.
Übermittlung und Zustellung sind Akte, die zusammenfallen können, aber auch zu unterschiedlichen Zeiten erfolgen können. Außerdem verursacht das eine nicht unbedingt das andere.
Es gibt mehrere Beispiele, an denen wir sehen können, dass die Übertragung nicht unbedingt mit der Lieferung übereinstimmt, wie zum Beispiel die folgenden:
- Zwei Personen können der sofortigen Lieferung eines Vermögenswerts (z. B. eines Autos) zustimmen, jedoch ohne Eigentumsübertragung. In diesem Fall verbleiben die Eigentumsrechte beim ursprünglichen Eigentümer.
- Zwei Personen können der sofortigen Übertragung des Eigentums an einem Inhalt zustimmen, die Lieferung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen. Zum Beispiel wird das Eigentum an einem Haus übertragen, aber die Lieferung erfolgt in 1 Jahr.
- Es kann auch vereinbart werden, dass die Übergabe der Sache sofort erfolgt, der Eigentumsübergang jedoch erst in der Zukunft erfolgt. Zum Beispiel wird ein Betrieb übergeben, um darauf zu produzieren, aber die Eigentumsübertragung erfolgt im darauffolgenden Semester.
Häufige Fälle, in denen eine Eigentumsübertragung stattfindet
Die Eigentumsübertragung kann in verschiedenen Fällen erfolgen, von denen die folgenden hervorstechen:
- Erbschaften: Wenn eine Person stirbt und das Eigentum an ihrem Vermögen (und ihren Verpflichtungen) auf ihre Erben übertragen wird.
- Spenden: Wenn eine Person einer anderen Person oder Organisation ein Gut geben möchte.
- Kaufen und verkaufen: Wenn zwei Personen vereinbaren, ein Gut gegen eine Gegenleistung (Geld, Dienstleistungen oder ein anderes Gut) auszutauschen. In diesem Fall erfolgt die Lieferung üblicherweise zum Zeitpunkt der Zahlung des vereinbarten Preises für die Ware.