MIFID II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente II) Es ist die Richtlinie der Europäischen Union, die den Transparenz- und Anlegerschutzrahmen auf den Märkten für Finanzinstrumente aktualisiert, die bereits mit MIFID geschaffen wurden. Das Inkrafttreten ist für den 3. Januar 2018 vorgesehen.
Zunächst ist die regulatorische Zusammensetzung von MIFID II zu berücksichtigen:
- Verordnung (EU) Nr. 600/2014 MIFIR: Einerseits finden wir die MIFIR-Verordnung mit direkter Anwendung in den Mitgliedstaaten ohne Umsetzungsbedarf. Im Wesentlichen geht es um die Strukturierung des Marktes und die Etablierung des Transparenzregimes.
- Richtlinie 2014/65 / UE MIFID II: Auf der anderen Seite beachten wir die MIFID II-Richtlinie, wo die Mitgliedsstaaten eine Frist haben, sie in ihre internen Regelungen zu übernehmen.
Rasche Marktentwicklungen rechtfertigen die Notwendigkeit, die Regulierungslandschaft für Wertpapierdienstleistungen zu stärken. Daher ist es notwendig, neue unregulierte Bereiche anzugehen und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden zu erweitern. Im weitesten Sinne ist das Ziel von MIFID II, den Anlegerschutz durch transparente Regulierung zu gewährleisten.
MIFID II soll einen organisatorischen Rahmen schaffen, der auf unabhängige Beratung ausgerichtet ist. Mit anderen Worten, Unternehmen müssen Anlagevorschläge unterbreiten, die die Bedürfnisse und Ziele ihrer Kunden priorisieren und nicht ihre eigenen Produkte kontrahieren. In diesem Sinne wird ein breites Spektrum an Finanzinstrumenten unterschiedlicher Emittenten analysiert. Daher wird das für den Kunden bequemste Produkt empfohlen.
Ziele von MIFID II
Allgemein können wir die Hauptziele von MIFID II wie folgt zusammenfassen:
- Standardisierung von Vorschriften: Gewährleistung einer einheitlichen Behandlung für alle Benutzer, die an den Finanzmärkten tätig sind.
- Erhöhte Transparenz: Erhöhung der Informationstransparenzanforderungen für Wertpapierdienstleister.
- Koordination der zuständigen Aufsichtsbehörden: Erhöhen Sie ihre Kontrollfunktionen und definieren Sie ihre Verantwortlichkeiten und Befugnisse.
Kurz gesagt versucht MIFID II, den Regulierungs- und Aufsichtsrahmen der Finanzmärkte zu stärken. Darüber hinaus versucht sie, auf die nach der Finanzkrise von 2008 aufgedeckten Mängel des Finanzsystems zu reagieren.
Schwerpunkte MIFID II
Abschließend sei noch auf einige bedeutende Entwicklungen hingewiesen, die zu wichtigen Veränderungen im Geschäftsmodell von Wertpapierdienstleistungsunternehmen führen werden:
Neues Beratungsmodell:
Die Beratung ist nach wie vor mit der Realisierung einer idealen personalisierten Empfehlung verbunden.Unternehmen müssen jedoch explizit die Art ihres Beratungsmodells angeben, das in drei Typen unterteilt ist:
- Unabhängig.
- Nicht unabhängig.
- Gemischt.
Anreizverbot:
Bei der diskretionären Verwaltung von Portfolios und bei der unabhängigen Beratung wird die Retrozession von Provisionen untersagt. Mit anderen Worten, der Finanzintermediär kann dem Unternehmen, das das betreffende Finanzprodukt vermarktet hat, keine Provisionen zahlen. In diesem Sinne ist die Wahrnehmung von Anreizen nur dann zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die Qualität der erbrachten Dienstleistung verbessert wurde.
Beispiel: Angenommen, ein unabhängiges Finanzberatungsunternehmen (Eafi) berät seine Kunden zu einer bestimmten Palette von Investmentfonds. Fondsleitungen können Eafi für die Empfehlung ihrer Fonds einen Anreiz oder eine Provision zahlen. Grundsätzlich sollte eine solche Beratung einer individuellen und idealen Empfehlung für den Kunden entsprechen. Es besteht jedoch das Risiko, dass Eafi diejenigen Investmentfonds empfiehlt, für die sie die größten Anreize erhält, anstatt diejenigen zu empfehlen, die am besten zum Anlageprofil und den Anlagezielen des Kunden passen. MIFID II regelt all diese Aspekte.
Neue Klassifizierung komplexer Finanzprodukte:
Als komplexe Produkte umfasst MIFID II unter anderem strukturierte Einlagen und garantierte Investmentfonds. Darüber hinaus werden die Informationspflichten in Bezug auf die Bewertung der Eignung und Zweckmäßigkeit dieser Art von Produkten verschärft.
Neue Anforderungen an die Eignungsbeurteilung des Auftraggebers:
Außerdem müssen sowohl die Kenntnisse, die Situation und die finanzielle Erfahrung des Kunden als auch seine Anlageziele analysiert werden. Aber MIFID II erschwert die Notwendigkeit, diese Untersuchungen zu rechtfertigen. Beispielsweise werden für Kunden, die über große Kenntnisse der Finanzmärkte verfügen, einen Hochschulabschluss oder eine Akkreditierung von Schulungen usw.Dies wären die Hauptaspekte, die von MIFID II geregelt werden. Es wird jedoch notwendig sein, sich der Reformen bewusst zu sein, die in den internen Vorschriften vorgenommen werden.