Kriminelle Schuld ist diejenige, die es einer Person ermöglicht, für eine Handlung oder Unterlassung, die im Strafrecht als Verbrechen gilt, strafrechtlich verantwortlich zu sein.
Sie ist nach der Tattheorie neben der Rechtswidrigkeit und der Typizität einer der Bestandteile der Straftat.
Schuld wird festgestellt, indem mehrere Prozesse durchgeführt werden, um zu sehen, ob die notwendigen Elemente erfüllt sind, um festzustellen, ob eine Person schuldig ist.
Elemente der Schuld
Die Elemente der kriminellen Schuld sind:
- Zurechenbarkeit: Dass eine Person über die Mindestbefugnisse verfügt, um als schuldig angesehen zu werden. Sie müssen die durchgeführte Tatsache verstehen, dafür gibt es nach spanischem Strafrecht Gründe für die Unberechenbarkeit:
- Anomalie oder psychische Veränderung.
- Vollintoxikation und Entzugssyndrom.
- Wahrnehmungsstörungen: Psychosen, Psychopathien, Epilepsien oder Neurosen.
- Kriminelle Minderheit, die in Spanien unter 14 Jahre alt ist.
- Kenntnis der Rechtswidrigkeit des Verhaltens: Das heißt, dass die Person wusste, dass ihre Handlungen ein Verbrechen waren oder dass sie den Verdacht hatten, dass ihre Handlungen dem Strafrecht widersprachen. Aber was passiert im Falle des Verbotsfehlers?
- Verbotsfehler: Ein Beispiel, ein ausländischer Staatsbürger, in dem in seinem Land das Rauchen in Krankenhäusern nicht verboten ist, und in Spanien in einem Krankenhaus raucht, das verboten ist.
- Es hängt davon ab, ob dieser Fehler behebbar ist. Das heißt, er hätte wissen können, dass es in Spanien verboten war und daher nicht von der Strafe befreit ist. Oder wenn es ein unbesiegbarer Fehler wäre, hätte niemand wissen können, dass es verboten war, was bedeutete, nicht schuldig zu sein.
- Durchsetzbarkeit von sonstigem Verhalten: Dies bedeutet, dass es bestimmte Situationen gibt, in denen nicht zu erwarten ist, dass das Subjekt das Strafrecht nicht verletzt.
- Unüberwindbare Angst: Sie beeinträchtigt die geistige Leistungsfähigkeit der Person nicht, wenn sie keine unüberwindbare Bedrohung darstellt und die Verletzung des Strafrechts verursacht. Bedarf:
- Angst, inspiriert von einem tatsächlichen, realen und anerkannten Ereignis.
- Echte, ernste und unmittelbare Bedrohung.
- Unüberwindbarkeit der Angst: Die Person hätte nicht anders handeln können.
- Schwerwiegende Störung bei der Person, die sie daran hindert, auf andere Weise zu handeln
- Notstand: Es besteht ein Konflikt zwischen zwei gleichwertigen Gütern und dem Subjekt kann kein anderes Verhalten zugemutet werden. Zum Beispiel zwei Schiffbrüchige auf einem Holzbrett. Bei einem sinkt das Board nicht, bei beiden aber schon. Daher verhindert ein Schiffbrüchiger das Klettern des anderen. Dies wäre ein Notstand.
- Unüberwindbare Angst: Sie beeinträchtigt die geistige Leistungsfähigkeit der Person nicht, wenn sie keine unüberwindbare Bedrohung darstellt und die Verletzung des Strafrechts verursacht. Bedarf: