Vertragsarten - Was ist das, Definition und Konzept

Verträge sind Vereinbarungen zwischen verschiedenen Parteien und es können verschiedene Qualifikationen gefunden werden, von denen die wichtigsten Zivilverträge und Arbeitsverträge sind.

Die Vereinbarungen, die von zwei oder mehr Parteien getroffen werden, werden Verträge genannt, die eine Reihe von Klauseln mit einem Zweck zwischen verschiedenen natürlichen oder juristischen Personen enthalten.

Je nachdem, in welchem ​​Lebensbereich wir uns befinden, können wir unterscheiden zwischen:

  • Private oder zivilrechtliche Verträge.
  • Öffentliche oder administrative Aufträge.
  • Arbeitsverträge.
  • Handelsverträge.

Als nächstes werden wir jeden von ihnen entwickeln.

Privat- oder zivilrechtliche Verträge

Diese Vereinbarungen werden im Privatleben der Personen entwickelt, die Vereinbarungen wie den Mietvertrag treffen.

Innerhalb dieser Verträge gibt es verschiedene Arten, die in die folgenden eingeteilt werden können:

  • Einseitige und bilaterale Verträge: Einseitige Verträge sind Verträge, die von einer Partei und bilateral von zwei oder mehr Teilnehmern geschlossen werden.
  • Kostenlose oder teure Verträge:
    • Die kostenlosen sind Verträge, bei denen eine Ware oder Dienstleistung gewährt wird, ohne dass eine Gegenleistung erforderlich ist. Ein Beispiel sind Spenden.
    • Die teuren hingegen haben ihren Preis. Das heißt, jemand erklärt sich bereit, etwas zu tun oder etwas zu geben, um einen Preis von der anderen Partei zu erhalten. Zum Beispiel der Kaufvertrag.
  • Haupt- oder Nebenverträge: Die wichtigsten sind diejenigen, die wirklich für sich allein existieren, und das Zubehör ist nicht gültig, wenn es nicht mit einem Hauptgerät zusammenpasst. Beispielsweise ist ein Sicherheitenvertrag (sogenannte Hypothek) bedeutungslos, wenn kein Hauptdarlehensvertrag vorliegt.
  • Echter, einvernehmlicher oder feierlicher Vertrag:
    • Der wirkliche Vertrag bezieht sich auf solche Vereinbarungen, die zur Vervollkommnung (es gibt Wirkungen) nicht ausreichen und die Übergabe der Immobilie erforderlich ist. Zum Beispiel das Darlehen.
    • Einvernehmliche Verträge sind solche, die nur einer Zustimmung bedürfen, wie zum Beispiel ein Kaufvertrag.
    • Feierliche Verträge sind solche, die auf eine bestimmte Art und Weise ausgeführt werden müssen, um wirksam zu sein, wie zum Beispiel Spenden, die in das öffentliche Register eingetragen werden müssen.
  • Einzeltraktvertrag und Sukzessivvertrag:
    • Eintraktverträge sind solche, die sich nicht über die Zeit erstrecken und im Moment erfüllt werden. Zum Beispiel der Kaufvertrag.
    • Auf der anderen Seite sind die aufeinanderfolgenden Traktverträge solche, die sich wie der Mietvertrag zeitlich verlängern.

Öffentliche oder administrative Aufträge

Die Besonderheit dieser Verträge besteht darin, dass eine Partei die öffentliche Verwaltung ist. Die Verwaltung vertritt die allgemeinen Interessen der Bürger und vertritt den Staat.

In diesen Verträgen wird ein Konflikt durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit beigelegt.

Typische Verträge sind der Dienstleistungsvertrag (Verträge zwischen der Stadtverwaltung und einem Verkehrsunternehmen) und Bauverträge (Verträge zwischen einer Gemeindeverwaltung und einem Sanitärunternehmen).

Öffentliche Aufträge der Verwaltung sind auch die Arbeitsverträge, die sie mit ihren Beamten abschließt.

Arbeitsverträge

Diese Verträge sind privat, wie zivilrechtliche Verträge, fallen jedoch unter eine andere Gerichtsbarkeit, nämlich Arbeitsverträge.

In diesen Verträgen gibt es zwei Parteien, den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber schlägt sein Angebot vor und wenn der Arbeitnehmer annimmt, haben wir bereits den Arbeitsvertrag, obwohl das Arbeitsangebot verhandelt werden kann.

Die gebräuchlichste Einteilung erfolgt in unbefristet oder unbefristet, befristet (das Unternehmen möchte Mitarbeiter nur für einen bestimmten Moment einstellen), Vollzeit oder Teilzeit.

Handelsverträge

Diese Art von Vereinbarung richtet sich an Handelsgeschäfte. Dies sind auch private und zivilrechtliche Vereinbarungen.

Geschäftsvertrag

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