Neubewertung - Was es ist, Definition und Konzept

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Neubewertung - Was es ist, Definition und Konzept
Neubewertung - Was es ist, Definition und Konzept
Anonim

Die Neubewertung ist die Differenz zwischen dem Marktwert eines Vermögenswerts und seinen Anschaffungskosten, auch unter Berücksichtigung der negativen Auswirkungen der Abschreibung auf den Wert des Vermögenswerts.

Eine Neubewertung ist mit anderen Worten eine Anpassung des Wertes eines Vermögenswerts in den Büchern des Unternehmens. Auf diese Weise soll der aktuelle Wert des Vermögenswerts auf dem Markt widergespiegelt werden.

Wie bereits erwähnt, muss das Unternehmen Abschreibungen berücksichtigen. Das heißt, die Abnutzung, die der Vermögenswert im Laufe der Zeit hatte. Dies basiert auf der Nutzungsdauer, die dem Vermögenswert zugeordnet wurde.

Konkret fordert ein Unternehmen einen Experten auf, den Wert des betreffenden Vermögenswerts auf dem Markt zu schätzen. Dieser kann höher oder niedriger als der in den Büchern verbuchte Wert (unter Berücksichtigung der Abschreibungen) sein.

Aufwertungsmerkmale

Unter den Merkmalen der Neubewertung stechen hervor:

  • Es ermöglicht eine Anpassung des Vermögenswerts nach oben oder unten.
  • Aufgrund von Marktschwankungen kann es zu einer Neubewertung kommen. Das heißt, für das Unternehmen exogene Faktoren. Es kann zum Beispiel sein, dass die Nachfrage nach diesem Gut gestiegen ist.
  • Die Neubewertung setzt eine Änderung des Vermögens des Unternehmens voraus.
  • Sie betrifft hauptsächlich Umlaufvermögen oder bewegliches Vermögen, das ein Unternehmen erwirbt.

Aufwertungsbeispiel

Stellen wir uns vor, ein Unternehmen erwirbt eine Maschine im Wert von 5.000 Euro und mit einer Nutzungsdauer von fünf Jahren. Dies bedeutet, dass der Vermögenswert alle zwölf Monate um 20 % (1.000 Euro) abgeschrieben wird.

Angenommen, nach drei Jahren wird die Maschine neu bewertet und der geschätzte Marktwert beträgt 2.300 Euro.

Zunächst müssen wir bedenken, dass der Wert des Vermögenswerts in den Buchführungsbüchern 2.000 Euro bei einer kumulierten Abschreibung von 3.000 Euro beträgt.

Buchwert: 5.000- (3 * 1.000) = 2.000

Wenn Ihr Marktwert also 2.300 beträgt, beträgt die Neubewertung 300 (2.300-2.000).