Die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage ist eine der Bemessungsgrundlagen, die verwendet wird, um die persönliche Einkommensteuer (Personal Income Tax) zu quantifizieren, d . zu bezahlen.
Die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage wird nicht nur verwendet, um den Betrag zu bestimmen, der die Grundlage für die Einkommensteuer bildet, sondern auch, um festzustellen, ob dem Steuerpflichtigen einige Abzüge zur Verfügung stehen.
Diese allgemeine Steuerbemessungsgrundlage ergibt sich aus der Summe der Einkommen und Einkommensanrechnungen, die wir im Folgenden sehen werden, und dem positiven Saldo, der sich aus dem Ausgleich zwischen Veräußerungsgewinnen und -verlusten ergibt, die nicht aus der Übertragung von Vermögenswerten stammen, wie z. die Subventionen und Beihilfen, die für den Erwerb des gewöhnlichen Aufenthalts, eines Wettbewerbspreises oder eines neuen Fernsehgeräts vorgesehen sind.
Daher wird die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage durch die Summe dieser beiden Blöcke während eines Steuerjahres gebildet:
Die Tatsache, dass der positive Saldo des Ergebnisses der Subtraktion von Kapitalgewinnen und -verlusten hinzugefügt wird, ist sehr wichtig, warum?
Denn wenn das Ergebnis bei dieser Operation negativ ist, wird der Betrag mit dem positiven Saldo ausgeglichen, der durch Addition der Renditen und der Einkommensanrechnungen mit einer Grenze von 25% dieses positiven Saldos ausgeglichen wurde.
Sollte nach Verrechnung der negativen Beträge noch ein zu verrechnender Betrag vorhanden sein, wird dieser mit den positiven Salden der nächsten 4 Steuerperioden verrechnet.
Was sind Rücksendungen?
Jetzt werden wir untersuchen, was die Erträge sind:
- Arbeitsleistung: Dabei handelt es sich um Überlegungen, die sich aus einem Arbeitsverhältnis oder einer persönlichen Arbeit ergeben. Zum Beispiel Löhne oder Arbeitslosengeld.
- Renditen auf Immobilienkapital: Es sind die Erwägungen, die aus patrimonialen Elementen abgeleitet werden. Zum Beispiel die Anmietung einer Wohnung, die dem Steuerzahler gehört.
- Einkünfte aus beweglichem Kapital: Dabei handelt es sich beispielsweise um Überlegungen, die aus Bankkontozinsen, Anleihen, Obligationen und Aktiendividenden abgeleitet werden.
- Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit: Jene Erwägungen aus geschäftlichen, beruflichen, künstlerischen oder sportlichen Aktivitäten, die diese Anforderungen erfüllen:
- Dass der Steuerzahler das Risiko der Tätigkeit übernimmt.
- Dass der Steuerzahler über seine eigenen Produktionsmittel oder Humanressourcen bestellt.
Was sind Einkommensanrechnungen?
Jetzt werden wir sehen, was die Anrechnung von Einkommen ist.
- Anrechnung von Immobilieneinnahmen: Es handelt sich um fiktive Einkünfte, die dem Steuerzahler, der eine Immobilie besitzt, auferlegt werden. Zum Beispiel, wenn der Steuerpflichtige eine Zweitwohnung hat (auch wenn diese nicht vermietet ist).
- Internationales Fiskaltransparenzregime: Spezielle Steuerregelung, die angewendet wird, um zu verhindern, dass die Zahlung von Steuern hinterzogen wird.
- Übertragung der Bildrechte: Die Gegenleistungen, die sie für die Abtretung des Rechtes zur Verwertung ihres Bildes erhalten hätten.
- In Steueroasen gegründete Organismen für gemeinsame Anlagen: Die Differenz zwischen dem Wert der Aktie am Schlusstag der Besteuerungsperiode und ihrem Anschaffungswert der vom Steuerpflichtigen gehaltenen Aktie an einer kollektiven Kapitalanlage in einem Steuerparadies wird den Erträgen belastet.
Beispiel für eine allgemeine Steuerbemessungsgrundlage
Nun sehen wir uns ein numerisches Beispiel an, um zu verstehen, wie die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage berechnet würde:
Steuerpflichtiger A hat:
- Arbeitseinkommen: 10.000€
- Einnahmen aus der Aktivität: 5.000€
- Rendite auf Immobilienkapital: 5.000€
- Rendite auf bewegliches Kapital: 1.000€
- Anrechnung von Immobilieneinnahmen: 20.000€
- Kapitalverluste: -5.000€
Zur Berechnung der allgemeinen Bemessungsgrundlage addieren wir zunächst das Einkommen und die Einkommensanrechnung:
10.000 + 5.000 + 5.000 + 1.000 + 20.000 =41.000€
Dann berechnen wir die Kapitalverluste, die sind: -5.000 €
Allgemeine Steuerbemessungsgrundlage = 41.000 + (-5.000) = 36.000 €