Adoption - Was es ist, Definition und Konzept

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Anonim

Adoption ist ein Rechtsakt, der eine Verbindung zwischen dem Adoptierenden und dem Adoptierten herstellt, die als Filiation bezeichnet wird, d. h. die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Vater und Sohn wird hergestellt.

Die Adoption führt dazu, dass eine Person rechtlich und für alle Zwecke als Kind eines anderen als des leiblichen Elternteils betrachtet wird. Auf diese Weise entsteht eine rechtliche Bindung, die als Abstammung durch Adoption bezeichnet wird.

Die Abstammung durch Adoption wird sich in ihren Auswirkungen nicht von der Abstammung durch die Natur unterscheiden.

Die Adoption wird durch gerichtlichen Beschluss vereinbart und begründet die neue elterliche Sorge. Denn mit der Adoption erlischt die elterliche Sorge der Herkunftsfamilie. Das heißt, es wird beispielsweise keine Erb- oder Unterhaltsrechte mehr geben.

Bedarf

Nicht alle Menschen können adoptiert oder adoptiert werden, dafür sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich:

Anforderungen an den Adoptierten

Nach spanischem Recht:

  • Der Adopter darf nicht deaktiviert werden. Es muss voll handlungsfähig sein.
  • Der Adoptierende muss über 25 Jahre alt sein und bei zwei Adoptierenden muss einer von ihnen über 25 Jahre alt sein.
  • Der Annehmende muss mindestens 16 Jahre älter sein als der Angenommene.
  • Der Annehmende darf nicht älter als 45 Jahre sein.

Anforderungen des Adoptierten

Nach spanischem Recht:

  • Der Adoptierte muss ein NICHT emanzipierter Minderjähriger sein.
  • Ausnahmsweise kann die adoptierte Person volljährig sein, wenn sie vor Erreichen der Volljährigkeit bei zukünftigen Adoptiveltern in Pflege war.
  • Der Adoptierte muss nicht voll handlungsfähig sein.
  • Der Angenommene darf kein Nachkomme des Annehmenden sein.
  • Der Adoptierte darf kein Verwandter zweiten Grades der Seitenlinie durch Blutsverwandtschaft oder Affinität sein. Das heißt, Sie können keine Geschwister oder Schwager adoptieren.
  • Die Adoption kann nicht durch den Vormund Ihres Mündels erfolgen.

Adoptionsverfahren

In der spanischen Gesetzgebung wird ein bestimmtes Verfahren befolgt, damit die Adoption wirksam wird:

  1. Voraussetzung: Es ist ein vorheriger Vorschlag der öffentlichen Einrichtung erforderlich, um die Eignung des Annehmenden für die Ausübung der elterlichen Sorge zu erklären.
  2. Übernahmedatei: Es wird eine Dokumentation über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Adopters und des Adopters beinhalten.
  3. Bearbeitung der Adoptionsakte: Es handelt sich um ein bevorzugtes Verfahren, bei dem der Staatsanwalt eingreift und kein Anwalt oder Rechtsanwalt erforderlich ist. Die Zustimmung muss vom Adoptierten (wenn über 12 Jahre alt) und dem Adoptierenden gegeben werden.
  4. Opposition: Es kann Einspruch geben und dann findet eine mündliche Verhandlung statt.
  5. Auflösung: Das Adoptionsverfahren wird von der Justizbehörde entschieden.