Sammlung - Was es ist, Definition und Konzept

Inkasso ist die Handlung oder das Verfahren, durch die die Gegenleistung für eine Ware oder Dienstleistung oder der Erlass einer Schuld erlangt wird.

Das heißt, die Einziehung ist die Erlangung einer vereinbarten Zahlung. Dies erfolgt nicht zwingend gleichzeitig mit der Auslieferung der Ware durch den Verkäufer oder der Ausführung der beauftragten Arbeiten durch den Mitarbeiter.

Das heißt, die Abholung kann vor, während oder nach Erhalt der angeforderten Ware oder Dienstleistung erfolgen. Wenn also die Sammlung vorgenommen wird, bevor sie als fortgeschritten bezeichnet wird.

Andererseits erfolgt die Sammlung auch über eine gewährte Finanzierung. Inkassopflichtig ist in diesem Fall das Kreditinstitut bzw. der jeweilige Gläubiger.

Ein wichtiger Punkt ist, dass derjenige, der das Produkt oder die Dienstleistung anbietet oder die Finanzierung gewährt, in der Regel über die Zahlungsform entscheidet. Banken bestimmen beispielsweise den Tag oder die Tage des Monats, an dem die von ihnen ausgestellten Kreditkarten ablaufen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass Belästigungen in einem Inkassoverfahren in der Regel verboten sind, beispielsweise mit ständigen Anrufen beim Schuldner. Sie können auch nicht auf Drohung zurückgreifen.

Es ist auch zu beachten, dass die Person, deren Aufgabe es ist, zu sammeln, als Sammler bezeichnet wird.

Inkassounternehmen

Wir dürfen nicht vergessen, dass eine Bank ihr säumiges Portfolio in der Regel an ein Inkassounternehmen delegiert. Diese wiederum kommuniziert mit dem Schuldner, um über die Rückzahlung des Darlehens zu verhandeln.

Befindet sich der Kreditnehmer in einer schwierigen Situation, etwa einer Insolvenz, kann ihm das Inkassounternehmen beispielsweise einen Nachlass auf den Kreditbetrag gewähren. Auf diese Weise ist zumindest ein Teil des Kredits garantiert.

Zu beachten ist, dass Inkassounternehmen auch von Nicht-Finanzunternehmen mit der Eintreibung ihrer Forderungen beauftragt werden können.

Sammlungsarten

Es gibt drei Arten von Sammlungen:

  • Formale Sammlung: Wenn der Gläubiger die Forderungseintreibung intern mit seinem eigenen Team und seinen eigenen Ressourcen verwaltet.
  • Gerichtliche Sammlung: Wenn die Justiz verwendet wird, um die Erlassung der Schulden durch ein Gerichtsverfahren zu fordern. Der Gläubiger muss einen Anwalt oder ein Anwaltsteam beauftragen und auch die Kosten des Verfahrens tragen.
  • Außergerichtliche Inkasso: Wenn der Gläubiger eine Forderungsbeitreibung anstrebt, ohne den Schuldner vor Gericht bringen zu müssen. Wir weisen beispielsweise darauf hin, dass ein Inkassounternehmen beauftragt werden kann.

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