Sachenrecht - Was es ist, Definition und Begriff

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Sachenrecht - Was es ist, Definition und Begriff
Sachenrecht - Was es ist, Definition und Begriff
Anonim

Das Eigentumsrecht bezieht sich auf die Befugnisse zur Nutzung, Verfügung und Inanspruchnahme und Pflichten, die eine Person über einen Vermögenswert hat.

Um den Begriff des Eigentumsrechts gut zu verstehen, müssen wir zunächst wissen, was Eigentum ist.

Eigentum ist ein echtes Recht. Dies bedeutet, dass es seinem oder den Eigentümern direkte Befugnisse über die Immobilie oder den Gegenstand einräumt, dem Rest eine Achtungspflicht auferlegt und ohne weitere Einschränkungen als die gesetzlich festgelegten.

Um zum Beispiel den Unterschied zwischen einem echten Recht und einem Kreditrecht zu verstehen. Ein Kreditrecht ist nur gegen den Gläubiger durchsetzbar, während ein dingliches Recht gegen jedermann durchsetzbar ist.

Eigenschaften von Schutzrechten

Die wichtigsten wesentlichen Hinweise dieses Rechts mit:

  • Eigentümer können eine natürliche oder juristische Person, ein einzelner Eigentümer oder mehrere sein. Bei mehreren Eigentümern wird die Immobilie als ungeteiltes Eigentum bezeichnet.
  • Es hat die Eigenschaft der Allgemeinheit. Das bedeutet, dass das Schutzrecht seinem Inhaber alle Befugnisse einräumt und nicht nur eine. Stellen wir uns vor, wir sind Eigentümer eines Computers, die Tatsache, Eigentümer dieses Vermögenswerts zu sein, umfasst alle Befugnisse über den Computer (den Computer benutzen, verkaufen, verleihen, manipulieren).
  • Es ist ein Recht mit wenigen Einschränkungen, und wenn Sie sie haben, werden sie gesetzlich festgelegt.
  • Es ist ein ausschließliches Recht. Das heißt, der Eigentümer oder die Eigentümer der Immobilie können nicht von einer anderen Person in ihrem Recht gestört werden, da sie auch alle Befugnisse haben.
  • Dieses Recht ist unbefristet. Dies bedeutet, dass die Immobilie nicht befristet ist und so lange bestehen kann, wie der Vermögenswert oder der Gegenstand, auf dem dieses Recht besteht, besteht.
  • Sie kann auf eine bewegliche Sache oder eine Immobilie oder sogar auf eine Idee (geistige oder gewerbliche Schutzrechte) fallen.

Durch das Eigentumsrecht gewährte Befugnisse

Die durch das Eigentumsrecht gewährten Befugnisse sind:

  • Kostenlose Nutzung: Es bezieht sich auf den Gebrauch und den Genuss der Sache und darauf, ihre Gewinne wahrzunehmen, wenn sie sie hervorbringt.
  • Kostenlos erhältlich: Sie können mit diesem Gut machen, was Sie wollen, es leasen, verkaufen, umwandeln, modifizieren oder unbrauchbar machen.
  • Ausschluss: So können Sie Ihr Eigentum beispielsweise durch Einhausungen vor Angriffen Dritter schützen.

Die Grenzen dieses Rechts sind sehr gering und werden in der Regel darin eingeschlossen, dass das Schutzrecht auf den Missbrauch zum Zwecke der Schädigung eines Dritten oder des allgemeinen öffentlichen Interesses beschränkt ist. Es besteht die Möglichkeit der Enteignung, die jedoch nur zu Zwecken erfolgen kann, die im allgemeinen Interesse der Gesellschaft liegen.

Wie wird dieses Schutzrecht erworben?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Schutzrechte zu erwerben:

  • Durch Erbfolge (von einem Verwandten geerbt), testiert oder gesetzlich.
  • Durch Usucapion. Dies bezieht sich auf die Belegung einer Immobilie, die keinen Eigentümer hat und aufgrund ihrer Besetzung zu Ihrem Eigentum wird.
  • Durch den Verkauf.
  • Durch Spende.
  • Durch öffentliche Versteigerung.