Die Witwenrente ist ein wirtschaftlicher Beitrag des Staates an eine Person, die sie aufgrund des Verlustes der Person, mit der sie lebte und eine affektive Beziehung hatte und von ihr finanziell abhängig war, benötigt.
Die Witwenrente kann befristet oder lebenslänglich sein und hängt davon ab, ob die überlebende Person im Verhältnis die gesetzlichen Voraussetzungen nachweisen kann.
Wer sind die Begünstigten dieser Rente?
Aufgrund des Todes der Person, die die Geburt dieser Rente begründet, wird nicht der Verstorbene begünstigt, sondern:
- Ihr Ehepartner.
- Ihr Ex-Ehepartner.
- Ihr häuslicher Partner. In diesem Fall müssen mehrere Umstände nachgewiesen werden:
- Dass das Einkommen des Hinterbliebenen im Jahr vor dem Tod des Paares weniger als 50 % des Gesamteinkommens des Paares betrug.
- Koexistenzbescheinigung, muss in das öffentliche Register eingetragen werden.
- Notarielle Bescheinigung, dass das Paar kurz vor dem Tod mindestens zwei Jahre zusammen war.
Damit diese Rente gewährt werden kann, müssen die Berechtigten nicht nur bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sondern der Verstorbene muss weitere Voraussetzungen erfüllen, damit der mit ihm lebenden und in einer affektiven Beziehung lebenden Person geholfen wird.
Voraussetzungen für den Bezug der Witwenrente
Darüber hinaus müssen für den Bezug der Witwenrente folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Für den Fall, dass der Tod durch eine Volkskrankheit verursacht wurde:
- Sie müssen in den letzten 5 Jahren vor dem Tod mindestens 500 Tage gearbeitet haben.
- Und wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes nicht berufstätig waren, sollten Sie in Ihrem ganzen Leben mindestens 15 Jahre gearbeitet haben.
- Für den Fall, dass der Tod durch eine Berufskrankheit, einen gewöhnlichen Unfall oder einen Berufsunfall verursacht wurde:
- Für die Gewährung dieses wirtschaftlichen Vorteils ist keine erforderliche Arbeitszeit erforderlich.
Menge
Die Höhe der Rente wird nach der Todesursache berechnet:
- Häufige Krankheit oder Unfall: Wählen Sie zunächst 24 Arbeitsmonate in den letzten 15 Jahren vor dem Tod aus und teilen Sie sie durch 28. Auf diesen Betrag wird ein Prozentsatz angewendet.
- Berufskrankheit oder Unfall: Nehmen Sie den Reallohn für das Jahr vor dem Tod und teilen Sie ihn durch zwölf. Auf diesen Betrag wird ein Prozentsatz angewendet.
Der Anteil liegt zwischen 70 % und 52 %.
Vorübergehende Rente
Die vorübergehende Witwenrente wird nur gewährt, wenn der Anspruchsberechtigte die Ehe von mehr als einem Jahr nicht nachweisen kann oder keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind.
In diesem Fall entspricht die Rente der lebenslangen Rente, beträgt jedoch nur zwei Jahre.