Bien semimoviente - Was ist das, Definition und Konzept

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Das halbbewegliche Vermögen ist im Rechtsbereich der Teil des Vermögens des Rechtsgegenstands oder eines Bestandteils davon, der sich selbst bewegen kann.

Im Allgemeinen verwendet das Gesetz diesen Begriff in der Regel für solche Produktions- und Arbeitselemente, die für sich allein mobil sind, wie beispielsweise Tiere. In diesem Sinne werden Tiere als solche angesehen, weil sie ein Produktionswerkzeug sind, sei es direkt, um beispielsweise Waren und Lebensmittel zum Verkauf anzubieten; oder Arbeitsgegenstände, zum Beispiel alle Gegenstände, die eine Maschine oder Mühle bewegen.

Gegenwärtig legt das Bürgerliche Gesetzbuch fest, dass halbbewegliche Güter alle Güter sind, die sich in Freiheit in einem Eigentum befinden und die Autonomie haben, d. h. mit der Möglichkeit, sich frei durch dieses Eigentum zu bewegen.

Beim Verkauf von Nutztieren handelt es sich bei den Vermögenswerten und den Waren um das halbbewegte Gut selbst, also um die Tiere. Im engeren Rahmen des Begriffs handelt es sich jedoch um Grundstücke, wie Grundstücke, ein Werkzeug und dergleichen.

Unterschied zu anderen Waren

Sich bewegende Güter unterscheiden sich von anderen Arten durch die autonome Fähigkeit, sich zu bewegen. Demnach sind bewegliche Vermögenswerte solche, die ihre Position im Unternehmen ändern und in einen anderen Staat werden können, und hier gibt das Gesetz eine besondere Beziehung zu diesen Vermögenswerten, da sie Elemente mit Umlaufcharakter enthalten.

Ein Sonderfall sind Immobilien, die eng mit dem halbbeweglichen Vermögen verwandt sind, da erstere in der Regel die Grundlage für letztere bilden. Zum Beispiel ein Feld, auf dem Schafe weiden, die Milch produzieren und diese dann vermarkten.

Anlagegüter ihrerseits bleiben, obwohl sie bewegt werden können, in der Regel langfristig fest im Unternehmen verankert. Sie können von Menschenhand physisch bewegt werden, wie ein Computer oder ein Auto. Vermögenswerte wie Gebäude und Konstruktionen sind jedoch physisch nicht zu bewegen.