Die Wertsteuer ist eine prozentuale Steuer auf den Transaktionswert der Ware.
Diese Steuer wird auf den Wert der Immobilie erhoben, egal ob es sich um Möbel oder Eigentum handelt. Es ist also nicht wie bei anderen Steuern, bei denen es auf der Grundlage eines Satzes auf der Menge des Gutes angewendet wird. Dieses Merkmal macht sie als flexible Steuer aus, da sie in Relation zum geschätzten Wert des Gutes steht.
Das Wertsteuerformular gilt nicht nur für das Eigentum an beweglichem und unbeweglichem Vermögen, sondern auch für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, das an der Verkaufsstelle angewendet wird.
Es ist erwähnenswert, dass diese Art der Steuer von den Verwaltungsbehörden der verschiedenen Länder der Welt bevorzugt wird. Es wird geschätzt, dass mehr als 90 % der Steuern ad valorem sind.
Ausweitung der Wertsteuern
Der Ad-Valorem-Satz ist im internationalen Handel weit verbreitet. Auf diese Weise werden drei Arten von Zöllen unterschieden, dh Steuern, die ausschließlich auf importierte Produkte erhoben werden.
- Ad-valorem-Tarif.
- Spezifischer Tarif.
- Gemischt.
Der Werttarif wird auf den Wert des importierten Produkts angewendet, sobald Kosten, Fracht und Versicherung eingerechnet sind. Das heißt, es wird auf den CIF-Wert angewendet. Wenn also eine Ware einen Wertzoll von 7 % hat, würde die Einfuhr von Waren dieser Art im Wert von 500.000 Euro einen Zoll zahlen: 500.000 x 7% = 35.000 Euro.
Der spezifische Satz wird als fester Betrag pro Einheit oder Gewicht auf einen Vermögenswert angewendet. So werden beispielsweise Hemden, die aus einem bestimmten Land importiert werden, pauschal mit 0,5 Euro pro Stück verrechnet.
Durch die Kombination eines Ad-Valorem-Tarifs und eines spezifischen Tarifs entsteht ein gemischter Tariftyp. Das heißt, auf das Produkt wird einerseits ein Prozentsatz angewendet, der einen Wert darstellt. Und zum anderen ein fester Tarif, der den jeweiligen Tarif repräsentiert.
Beispiel für eine Wertsteuer
Dies bedeutet, dass ein Produkt einen Ad-Valorem-Tarif von 5% hat und auch eine spezifische Steuer von 16 Euro pro Tonne hat. Wir haben, dass bei einer Einfuhr von 2 Tonnen im Wert von 700,00 Euro Zollsteuern bezahlt werden; 700.000 x 5% = 35.000 Ad-Valorem-Tarif. Spezifischer Tarif wäre; 2 x 16 = 32. Somit würden insgesamt 35.032 Euro Zollsteuer gezahlt.