Zolllager - Was es ist, Definition und Konzept
Das Zolllager ist ein Lager, in dem importierte Waren gelagert werden können, ohne die entsprechenden Steuern zahlen zu müssen. Dies, solange der endgültige Bestimmungsort weder außerhalb noch innerhalb des Landes, in dem die Ware angekommen ist, festgelegt ist.
Diese Art der Hinterlegung ist dann ein Instrument, das es ermöglicht, Waren zu lagern, solange der Importeur oder Betreiber nicht in das Land (oder im Fall der Europäischen Union in eine andere Nation im Gemeinschaftsraum) einreist. In diesem Zeitraum müssen Sie weder Gebühren zahlen noch ein Verwaltungsverfahren durchlaufen.
Dieses Tool kann beispielsweise von Zwischenhändlern verwendet werden, die einen Bestand in einem Gebiet aufbewahren möchten, von dem aus sie ihn in ein anderes Land transportieren können. So kann das Unternehmen beispielsweise Produkte in einem Zolllager in Portugal aufbewahren und dann in andere europäische Länder versenden. In diesem Fall wird die Ware nicht auf portugiesischem Gebiet verkauft. Daher wäre es für sie nicht sinnvoll, einen Einfuhrzoll oder eine Mehrwertsteuer (MwSt.) zu zahlen, solange sie das Lager nicht verlassen.
Zu beachten ist, dass das Zolllager in der Europäischen Union zeitlich unbegrenzten Charakter hat, d.h. es gibt keine Frist zur Entnahme der Ware. Bei landwirtschaftlichen Produkten stellen sie jedoch, da sie verderblich sind, eine Ausnahme dar. Aus diesem Grund geben sie für die Rücknahme der Produkte eine maximale Frist von sechs Monaten an.
Möglichkeiten zur Beendigung des Zolllagers
Es gibt drei Möglichkeiten, das Zolllager zu kündigen:
- Freigabe zum freien Verkehr: Die Ware wird in ein Land eingeführt, in dem Zollgebühren bezahlt werden, der endgültige Verkauf erfolgt jedoch in einem anderen Land, in dem die Mehrwertsteuer storniert werden muss.
- Versand zum Verbrauch: Importierte Waren gelangen in das Land und werden im selben Land verkauft, wo Zollgebühren und Mehrwertsteuer bezahlt werden.
- Export: Die Ware wird außerhalb der Europäischen Union exportiert, so dass keine Zölle oder Steuern entrichtet werden.
Andere Zolllagerregime
Es sollte klargestellt werden, dass wir zwar hauptsächlich auf die Zolllagerung in der Europäischen Union Bezug genommen haben, sie aber auch an anderen Orten gilt, wo sie ebenfalls als Sonderregelung gilt.
Im peruanischen Fall ermöglicht das Zolllager beispielsweise auch, Waren im Lager zu halten, ohne Steuern zahlen zu müssen. Dieses System gilt gemäß der Gesetzgebung unter anderem nicht für Waffen oder Sprengstoffe, Gepäck und Haushaltswaren, Postdienste, gebrauchte Fahrzeuge, die nicht den von der Regierung festgelegten Anforderungen entsprechen.
Im peruanischen Fall ist die Zeit des Regimes zudem nicht unbefristet, sondern es wird eine maximale Frist von zwölf Monaten für die Entfernung der Ware eingeräumt.